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Haiger

Geschichte:

Die Anfänge der vollständig abgegangenen Burg Haiger, dem Stammsitz der gleichnamigen, erstmals 1158 urkundlich erwähnten Familie reichen vermutlich bis in die Mitte des 12. Jh.s zurück. Wesentlich älter als die Burg ist die Siedlung Haiger, die bereits 778 und 781 als "Haigraha" erwähnt wird. Der Ort bildete im Frühmittelalter den kirchlichen und politischen Mittelpunkt der Haigerer Mark, die als Grenzorganisation des fränkischen Königs zu gelten und als Haigergau bis in das 10. Jh. auch das Gebiet der sog. Herborner Mark umfasste. Als Wormser Vögte über das Weilburger Stift gelang es den Grafen von Nassau im 12. Jh., auch in Haiger Fuß zu fassen. Die Ausbildung einer Landeshoheit glückte ihnen im ersten Drittel des 14. Jh., nachdem sie die Edelherren von Molsberg aus dem Raum Haiger verdrängt hatten. Die Herren von Haiger konnten bis ins Spätmittelalter ihre weitgehend unabhängige Stellung in Haiger behaupten. Ihre Burg wurde erst gegen Ende des 14. Jh.s von den Grafen von Nassau erworben und ihnen 1455 als Erbburglehen zurückgegeben.
Somit zählt Haiger im Spätmittelatler neben Dillenburg, Herborn und Tringenstein zu den nassauischen Landesburgen im nassauischen Dillgebiet. Auf zahlreichen nassausichen Burgen finden sich im Spätmittelalter die Adeligen von Haiger als Pfandherren. 1511 erlosch das Geschlecht und die Burg wurde von den Grafen von Nassau als erledigtes Lehen eingezogen. 1617 war die Burg bereits völlig verfallen und nicht mehr bewohnbar. Infolge des Steinraubs haben sich keine Baureste der Burg erhalten. (Jens Friedhoff)

Bauentwicklung:

Zur baulichen Entwicklung der Burg Haiger liegen bislang keine gesicherten Informationen vor. Die Anlage ist vollständig abgegangen (J.F.)

Baubeschreibung:

Detaillierte Hinweise, die Aufschlüsse über die Baugestalt der Burg geben könnten, fehlen. Die historischen Abbildungen des beginnenden 17. Jh.s zeigen lediglich ein monumentales turmartiges Gebäude südlich der Kirche. Sofern hier die Burg der Adeligen von Haiger abgebildet ist, könnte es sich um einen Wohnturm handeln. (J.F.)