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Beck bei Löhne

Geschichte:

Die Siedlung Beck wird in der Regierungszeit Bischof Markwarts von Osnabrück (1088-1093) als "Bekehusen" erstmals erwähnt, 1094 übergab Bischof Wido von Osnabrück den Besitz "Bekihus" Abt Gumbert des Paderborner Klosters Abdinghof (nach Philippi u. Schneider). Laut Henke/Schütte ist die Siedlung erstmalig 1151 sicher greifbar, als das adelige Stift auf dem Berge bei Herford mit Besitz in Bech ausgestattet wird. Von den drei Adelssitzen im Kirchspiel Mennighüffen ist Haus Beck das am frühesten überlieferte. Ende des 12. Jh.s erscheint das spätere Rittergut als Meyer- bzw. Villikationshof mit 15 zugehörigen Hufen in einer Güteraufzählung der Abtei Herford. Ein Gutachten des Archivkommissars Graf Reisach-Steinberg zum Lehnsverhältnis des Gutes Beck von 1828 enthält Anlagen in Abschrift von 1147ff. und ein Originalverzeichnis der von Quernheimschen Lehen von 1312. Die Familie von Quernheim wird erstmals 1324 bis 1360 auf Beck erwähnt, doch dürfte der Besitz schon lange vorher als erbliches Lehen in ihren Besitz gelangt sein.
1332 schlichteten drei Herforder Lehnsleute einen Streit zwischen der Äbtissin und Flörken (Florike) von Quernheim um die von ihm zu leistenden Abgaben. Die Äbtissin konnte Quernheim neu verpflichten, die Abgaben aufgrund seines Meieramts in voller Höhe zu zahlen. Allerdings entzog er sich der Verpflichtung, die Abgaben der Hufenbauern, die er als Zubehör seines Amtes d.h. der Villikation innehatte, nach Herford zu liefern. Dies oblag künftig den Bauern selbst, womit Quernheim sich gegen seine Lehnsherrin durchsetzte. Damals war die Villikation der Abtei schon weitgehend entfremdet. Beck kommt 1491 als Lehen von Minden vor, trug auch tecklenburgische Lehnspflicht (1605 belegt). Eine Erwähnung Becks im Osnabrücker Lehnsregister 1350/61 bezieht sich nach von der Horst auf einen Hof in der unweit gelegenen Ortschaft (Obern-)Beck.
Haus Beck, vielleicht im 14. Jh. als Burg befestigt, wurde einer der Hauptsitze der Familie von Quernheim, die mit anderen Lehen und vermutlich auch nicht geringem Eigengut eine geschlossene Grundherrschaft über wesentliche Teile der Kirchspiele Löhne und Mennighüffen aufbauen konnte. Zum Besitz gehörte in der ersten Hälfte des 15. Jhs. anscheinend auch die unweit gelegene Ulenburg (siehe Ulenburg). Bei einer Teilung des Gutes 1438 erhielt ein Anwärter Haus Beck, der andere die Ulenburg. 1452 teilten die Brüder Johann, Claus und Alhard von Quernheim die Quernheimer Mark, den bisher ungeteilten Rest ihres väterlichen Erbes.
In der Fehde Herzog Friedrichs II. von Braunschweig-Lüneburg (1418-1478) und des Mindener Bischofs Albert von Hoya gegen Bernhard VII. zur Lippe und Bischof Ernst von Hildesheim 1469/70 ließ der Herzog Haus Beck von 150 Mann zu Ross und zu Fuß angreifen und besetzen. 1490 soll Bischof Konrad IV. von Osnabrück sie belagert haben (nach Stüve).
Eine Urkunde vom März 1491 regelte Erbansprüche und Schiedsverfahren bei etwaigen Auseinandersetzungen zwischen Alhard von Quernheim und dessen Söhnen Alhard, Johann und Lubbert einerseits und deren Vettern Balduin, Johann und Reineke (Reinekin) von Quernheim andererseits. Die Parteien beschlossen für Haus Beck einen steten Burgfrieden und erklärten die Burg zum Offenhaus, womit sie sich verpflichteten, keine Fremden, die der jeweiligen Gegenpartei schaden könnten, in Beck aufzunehmen. Für den Fall bewaffneter Auseinandersetzungen mit Dritten oder eines äußeren Angriffs der Burg vereinbarten beide Seiten gegenseitige Unterstützung. Herzog Wilhelm von Jülich-Berg, Graf von Ravensberg (1455-1511), nahm Alhard und seinen gleichnamigen Sohn 1491 als Lehnsmannen an und sicherte ihnen jährlich siebzehn Goldgulden Manngeld aus dem Amt Sparrenberg zu, dafür bleibe Beck Offenhaus des Herzogs und seiner Nachkommen.
Nach dem Tode Alhards von Quernheim beanspruchte Jasper von Quernheim zu Nienburg (s. Nienburg bei Bünde) Beck für sich (Erbschaftsstreit 1560). Sein Vetter Hilmar von Quernheim zu Ulenburg, ein in den Niederlanden und Süddeutschland bis hin nach Skandinavien engagierter Söldnerführer, verlangte die Hälfte des Besitzes und versuchte trotz schlechterer Erbfolgeposition seinen Erbanspruch - zunächst auf friedlichem Wege - durchzusetzen, was ihm nicht gelang. 1562 ließ er Beck mit 300 Reitern, 300-400 Landsknechten und Hakenbüchsen und über 100 Bauern im Handstreich erstürmen und besetzen. Es folgte ein Rechtsstreit bis vor das Reichskammergericht zu Speyer und den Reichshofrat in Prag. Ungeachtet des höchstrichterlichen Urteils, das ihn aufforderte, den Rittersitz zu räumen, gab er den Besitz bis zu seinem Tode 1581 nicht auf. Bei einer Teilung des Gutes 1588 fiel eine Hälfte des Besitzes an die von Quernheim zu Nienburg, bei Beck verblieben laut Teilungsregister Sterbfälle und Besetzungsrecht über 23 Vollspänner, 22 Halbspänner und insgesamt 60 Kötter. An die Nienburg kamen 20 Vollspänner, 1 Halbspänner und insgesamt 90 Kötter. Beide Teile galten den Parteien als gleichwertig.
Zu Beck gehörte die private Jagd auf seiner Feldflur, die hohe und niedere Koppeljagd in großen Teilen des Fürstentums Minden sowie die Fischereigerechtigkeit in der Werre zwischen dem Einfluss der Else und Schockemühle (Schockemühle).
Alhard, Friedrich und Eggebrecht (Egbert) von Quernheim führten Ende des 16. Jh.s einen mehrere Jahre andauernden Streit um Holz- und Jagdrechte mit dem kaiserlichen Kammerherrn Graf Simon VI. zur Lippe. Dieser beabsichtigte, seinen Besitzkomplex durch den Hinzuerwerb von Rechten in der Quernheimer Mark und den Ankauf des Hauses Beck zu erweitern, wovon er später Abstand nahm. Die Auseinandersetzungen mit dem mächtigen Gegner dürften die Brüder von Quernheim mit veranlasst haben, nach einem Käufer für den landtagsfähigen Rittersitz zu suchen. Friedrich und Eggebrecht von Quernheim verkauften Burg und Herrschaft Beck und zugehörige Güter 1605 für 53.000 Taler an Herzog Georg Alexander von Schleswig-Holstein-Sonderburg (1573-1627). Huberty geht irrtümlich von zwei getrennten Besitztümern Beck aus, die durch den Kauf unter dem Namen 'Haus Beck' wiedervereinigt seien. Vermutlich bezieht er sich auf die zutreffenden Hinweise von der Horsts, Beck habe 1581 mit Friedrich und Philipp von Quernheim zwei Besitzern gehört, wie es auch von mehreren Vorbesitzern - den Gebrüdern von Quernheim - an den Herzog verkauft wurde.
Der neue fürstliche Besitzer weigerte sich, die Herforder Äbtissin als Lehnsherrin anzuerkennen und nahm das Gut ohne ihre Genehmigung in Besitz. 1607 sandte er eine Schar bewaffneter Reiter vor die Abtei, um die Wahl seiner Schwägerin Charlotte von Schwarzburg zur Dechantin des Reichsstifts durchzusetzen, womit er keinen Erfolg hatte: Simon VI. zur Lippe zwang ihn 1608 zum Rückzug. Ähnliches wiederholte sich 1621, als er versuchte, die Äbtissinnenwahl zugunsten seiner Schwägerin zu beeinflussen.
Ab 1609 stand der Herzog wegen des Restkaufpreises von 10.000 Talern in zweiter Instanz als Beklagter vor dem Reichskammergericht und weigerte sich, die Summe zu zahlen, weil er sich über die Besitzgröße des Gutes getäuscht sah. Das Urteil gegen ihn wurde 1620 durch Pfändung zugunsten der Erben von Quernheim vollstreckt. Nach Rösche 1970 musste er allerdings nur die Hälfte der ausstehenden Summe zahlen. Sein ältester Sohn Johann Christian war Erbe von Beck, musste den Besitz aber 1639 zum Ausgleich für offene Forderungen an die Grafen von Oldenburg-Delmenhorst abtreten. Herzog August Philipp, Alexanders vierter Sohn, kaufte das Gut 1646 für 26.000 Taler zurück. Er verlangte 1650 die Gerichtsbarkeit über das Kirchspiel Mennighüffen und Teile von Löhne sowie das Patronatsrecht über die Kirche zu Mennighüffen, was ihm Kurfürst Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg als Landesherr (in Nachfolge der Bischöfe von Minden) zugestand. Für sich und seine beiden Frauen wählte der Herzog das Begräbnis in der Kirche Mennighüffen, wo Besitzer des Hauses Beck noch Ende des 18. Jh.s ihre letzte Ruhe fanden.
Die Jahreszahl 1657 am bestehenden Schlossbau weist darauf hin, dass Herzog August Philipp die Anlage damals baulich verändern ließ. Im Zuge des Französisch-Niederländischen Krieges 1679 plünderten französische Truppen Haus Beck. 1682 betrug die Besitzgröße 393,6 ha.
Herzogin Josefa von Holstein, geb von Santré, und ihre Töchter verkauften Beck 1732 für 30.000 Reichstaler an Friedrich Wilhelm von Holstein (1687-1749), einen Vetter ihres verstorbenen Ehemannes. Von ihm kaufte es 1745 Freifrau Magdalene von Ledebur zu Königsbrück geborene von Nagel und vereinigte es dadurch mit Ulenburg und Schockemöhle (s. Schockemühle). Sie hinterließ die Güter ihren beiden Töchtern, Dorothea Wilhelmine Juliane mit deren Ehemann Werner Heinrich Christoph von Wulffen und Henrietta Dorothea Johanna mit ihrem Ehemann Johann Friedrich von dem Bussche zu Hünnefeld und Königsbrück (Belehnung durch Herford 1746).
1786/87 erstand Reichsfreiherr Georg Werner August Diederich von Mönster (Münster) das Anwesen. 1791 kaufte es der preußische Geheimrat Franz Christian von Borries zu Eckendorf zusammen mit Ulenburg, Schockemühle und Gohfeld für 275.000 Taler. Sein Neffe Franz von Borries erbte die Güter 1795. 1846 kam Beck - Besitzgröße 255,5 ha - an den russischen Staatsrat Fürst Telemach Handjer(r)y. Von ihm kauften die von Borries Beck, Ulenburg und Schockemöhle 1865 zurück. 1899 stand Haus Beck leer und kam im selben Jahr an Dr. Friedrich Blomeyer, dessen Familie es seither besitzt und bewohnt. Die umfangreichen Ländereien werden in nachbarschaftlichem Verbund bewirtschaftet. Das Hofgelände westlich des Hauses ist derzeit an eine Küchenmöbelfirma verpachtet. (Andreas Kamm)

Bauentwicklung:

Wann der Meyerhof Beck zu einem befestigten Adelssitz derer von Quernheim wurde, ist ungewiss, dazu fehlen Hinweise. Seit wann er rechtlich und baulich eine Burg war, ist aufgrund fehlender Schriftzeugnisse und Bodenbefunde bisher nicht zu sagen. Vielleicht datiert die als Wasserburg befestigte Anlage ins 14. Jh. Die früheste Mitteilung über Baulichkeiten der Burg liegen mit dem Jahre 1491 vor. Der in diesem Jahr geschlossene stete Burgfrieden galt bis ans äußere Tor über die Mühlenbrücke bis an den äußersten Burgwall. Etwaige Baukosten sollten aus der "Matten"-Kiste bestritten werden; das Baumeisteramt jährlich zwischen den vertragschließenden Parteien, zwei Linien der Familie von Quernheim, wechseln. Meister Heinrich aus Bielefeld führte 1570 Dachdeckerarbeiten aus. Um 1600 waren die Baulichkeiten offenbar nicht in bestem Zustand. Nach dem Übergang an Schleswig-Holstein-Sonderburg ließ der Herzog Haus Beck reparieren und bat Graf Simon VI. zur Lippe 1605 um die Überlassung von Bauholz aus den Wäldern bei Varenholz. Die Herzöge Alexander und August Philipp bauten Beck zur fürstlichen Residenz aus und versuchten eine entsprechende Hofhaltung einzurichten, zu dem seit 1605 auch ein Hofprediger an der Becker Kapelle gehörte (laut von der Horst fanden Gottesdienste dort seit 1606 statt).
Ein Wappenstein von 1657 weist auf einen Umbau der Anlage hin. Spätestens seit dieser Zeit war Beck dreiachsig angelegt mit einem "Corps de logis" als Mittelpunkt. Zwei freistehende Flügel umschlossen zusammen mit dem zentralen Hauptgebäude einen Hof (nach Rösche 1970), die Kapelle war in einem weiteren Bau untergebracht.
Unweit östlich der Burginsel, am Mühlenbach, standen der Schüttenkrug sowie eine Ölmühle und eine Kornmühle. Im Zuge des Besitzwechsels 1638/39 entstand eine Inventarliste mit Angaben zu Fahrhabe, Vieh, Pferden und Hausgerät. 1717/18 wurden die Becker Mühle und der Schüttenkrug für 176 Taler renoviert, 21 Taler 6 Groschen kosteten damals Instandhaltung und Neuanschaffung von Geräten und Fahrzeugen, wovon ein Großteil die Modernisierung des Gartens betraf. Des weiteren schlugen damals neue Schlösser für die Zugbrücke zu Buche; der Küster zu Rehme fertigte außerdem einen marmornen Zeiger für die Sonnenuhr an. Herzog Friedrich Wilhelm (1687-1749) ließ die Kapelle um 1735 niederreißen, verkaufte das Inventar und hob das Amt des Hofpredigers auf. 1787 stand auf dem Schlossplatz mit dem Haus des Amtmanns nur noch der Ostflügel der herzoglichen Residenz. Westflügel und Corps de Logis waren damals abgebrochen. 1791 zählte zur Anlage das herrschaftliche Wohnhaus (der einstige Ostfügel), Vorwerk, Witwenhaus, Kuhhaus, Schafstall, Pferdestall, Backhaus, ein Arröderhaus an der Allee, Krug sowie Korn- und Backmühle mit Müllerwohnung. Zum Besitz zählte des Weiteren der herrschaftliche Chor in der Kirche zu Mennighüffen mit vier Kirchenständen. 1825 befand sich der Wappenstein der Herzöge noch am "Eingange des sehr unansehnlichen Schlossgebäudes", heute ist es über dem Südbalkon in die Mauer eingelassen. 1840 wird ein Beckscher Blumengarten erwähnt. Dr. Blomeyer ließ das Haus kurz nach dem Ankauf 1899 durch den Kölner Architekten Garah in historistischen Formen umbauen, was insbesondere den Südteil des bestehenden Hauptgebäudes - des erhaltenen Ostflügels der barocken Anlage - betraf. 1974 wurde das Haus gründlich restauriert und erhielt sein heutiges schlichtes Aussehen. Anstelle der Kapelle und der abgebrochenen Flügel standen 1952 Stallungen und Wirtschaftsgebäude. Die Becker Mühle, im 19. Jh. anstelle einer Vorgängerin errichtet, wurde 1988 für den Bau einer Straßenkreuzung abgerissen, der Stapelteich blieb erhalten. (Andreas Kamm)

Baubeschreibung:

Von der mittelalterlichen Burganlage sind obertägig keine Reste mehr erhalten, die ursprüngliche Gräfte ist nach Auskunft der Bodendenkmalpflege zerstört.
Von der frühneuzeitlichen Residenz der Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg steht nur noch der einstige, im 19. Jahrhundert baulich umgestaltete Ostflügel. (Andreas Kamm)