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Fischerhude

Geschichte:

Der Flecken Fischerhude wird erstmals in einer Urkunde des Klosters Rastede zum Jahr 1124 erwähnt. Dort wird er als Wiedagheshude (hude = Anlandeplatz an einem Wasser) bezeichnet.
Der Amtmann zu Ottersberg Johan Kelp berichtet in seinen Acta Ottersbergensia des Jahres 1694, dass aufgrund von großen Wasserfluten und anderen Unfällen, die Burg vollständig ruiniert sei, so dass nicht einmal ihr Name, geschweige denn Reste von ihr erhalten seien. Er beruft sich bei seiner Aussage auf einen älteren, heute verschollenen Bericht des Otterbergischen Drosten Hennig Kahrberg über die Fischerhuder Burg (1609-1617).
In einem Protokoll der ottersbergischen Gerichtsgrenze von 1566 wird ein 'Graf Bernhards Graben' genannt, aus der J. Kelp ableitete, dass es sich um eine Burg Graf Bernhards von Wölpe handele. Nach M. Ringmann wird der Graben in älteren Protokollen von 1437 und 1400 (?) als 'Herzog Bernhards Graben' bezeichnet, weshalb eine Zuordnung zum Geschlecht der von Wölpe unzulässig sei.
Die Fischerhuder lokalisieren diese Burg nordöstlich von Fischerhude an der Wümme. Es handelt sich um ein Dünengelände. Ein angeblicher Wall konnte bei einer Begehung als Düne identifiziert werden. Ebenfalls lässt das Gelände auf der Flur "Burgfeld", 1859 als "Das Borger Feld" bezeichnet, obertägig keine Reste einer Befestigung erkennen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich unter den bis ins 19. Jh. aufgewehten Dünen die Reste einer Burg befinden.
(M. Jansen)

Bauentwicklung:

Mangels Resten der Anlage kann nichts zur Bauentwicklung gesagt werden.
(M. Jansen)

Baubeschreibung:

Da die Anlage nicht sicher lokalisiert ist, sind keine Angaben möglich.
(M. Jansen)

Arch-Untersuchung/Funde:

Da der Standort der Burg nicht sicher bekannt ist, waren archäologische Untersuchungen nicht möglich. Die Begehung einer potentiellen Fundstelle ergab keine Ergebnisse (siehe Geschichte).
(M. Jansen)